Unabhängigkeit von Dänemark
Nachdem Island ab 1262 zunächst unter norwegische Herrschaft kam, gehörte das Land ab 1397 zu Dänemark.
Anlässlich der 1.000-Jahr-Feier der Besiedlung Islands bekam das Land 1874 eine Verfassung und eine begrenzte Selbstverwaltung. Das isländische Parlament (Alþingi) erhielt die gesetzgebende Gewalt zurück, der dänische König behielt aber ein Vetorecht.
Sambandslögin 1918
Mit der Unionsakte von 1918 erhielt Island am 1. Dezember 1918 die weitgehende Souveränität von Dänemark, Staatsoberhaupt blieb aber weiterhin der dänische König.
Republik Ísland 1944
Als Dänemark im 2. Weltkrieg von Deutschland besetzt war, nutzte Island die Gelegenheit: Am 25.02.1944 erklärte das Alþingi in Reykjavík das Unionsabkommen mit Dänemark von 1918 für nichtig. Es verabschiedete eine Resolution zur formellen Auflösung der Monarchie mit Dänemark und zur Gründung einer Republik.
Gleichzeitig beschloss das Parlament, dass im Mai 1944 eine Volksabstimmung abgehalten werden sollte, um die Entscheidung des Parlaments zu bestätigen oder abzulehnen.
Volksabstimmung vom Mai 1944
Im Jahr 1944 hatte Island rund 127.000 Einwohner. Hiervon waren knapp 50.000 Menschen wahlberechtigt. An der Volksabstimmung vom Mai 1944 lag die Wahlbeteiligung bei ca. 98 %.
Von den gut 48.100 Menschen, die an der Volksabstimmung teilnahmen, stimmten 99,5 % für die Auflösung der Union mit Dänemark und 98,3 % der Menschen stimmten für die Gründung der Republik.
Die Isländer sprachen sich mit überwältigender Mehrheit für eine unabhängige Republik Island aus.
Am 17. Juni 1944 wurde dann in Þingvellir mit einem feierlichen Staatsakt die Republik Island ausgerufen.
Am 17. Juni, dem Nationalfeiertag, findet in Reykjavík auf dem Austurvöllur, dem Platz vor dem Parlament, jedes Jahr ein feierlicher Staatsakt statt. Und der 80. Geburtstag am 17. Juni 2024 wird natürlich ganz besonders gefeiert werden.
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